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Bankeinzugsverfahren für Gewerbesteuer
Beschreibung
Haben Sie einen Zahlungstermin vergessen und deswegen eine Mahnung erhalten? Das ist nicht nötig!
Erteilen Sie der Zahlungssabwicklung einfach ein SEPA-Lastschriftmandat.
Das ist der einfachste Zahlweg und Sie ersparen sich unnötige Arbeit und eventuell Kosten. So etwa fällt das lästige Überwachen von Zahlungsterminen und die Änderung bestehender Daueraufträge weg. Außerdem müssen Sie die Folgen einer verspäteten Zahlung (Mahngebühr, Säumniszuschläge) nicht fürchten.
Rufen Sie bitte den angehängten Vordruck auf, füllen diesen mit Ihren Angaben und drucken ihn aus.
Bitte unterschreiben Sie das SEPA-Lastschriftmandat und übersenden es dem:
Stadt Herne
Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung,
Zahlungsabwicklung 25/2
Postfach 10 18 20
44621 Herne.
Bitte erteilen Sie der Zahlungsabwicklung keine Einzugsermächtigung per E-Mail. Ihre eigenhändige Unterschrift ist für den Lastschrifteinzug erforderlich.
Amt/Fachbereich
FB 25
Hinweise und Besonderheiten
Für übrige Forderungen nutzen Sie bitte die entsprechende Dienstleistung unter Bankeinzugsverfahren übrige Forderungen.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 25/2 - Zahlungsabwicklung
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- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
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- Telefon:
02323 16-1625 - Fax:
02323 161233-9208 - E-Mail:
zahlungsabwicklung@herne.de
- Telefon:
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