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Kinderreisepass

Beschreibung

Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen beantragen


Rechtsgrundlagen

Passgesetz


Erforderliche Unterlagen

Die Ausstellung / Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Beantragung beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche und zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass vorgelegt wird und die Einverständniserklärung.

Ab Geburt ist für die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ein Lichtbild neuesten Datums und die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich, das heißt, das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.

Genaue Auskünfte für den Einzelfall erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerdienste. 


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Weitere Informationen

Welche Staaten einen Kinderreisepass zur Einreise anerkennen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.


Hinweise und Besonderheiten

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 durch den Gesetzgeber auf nur noch 1 Jahr beschränkt. Das gilt sowohl für neu ausgestellte als auch verlängerte Kinderreisepässe!


Voraussetzungen

Das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls der alte Kinderreisepass ist bei der Antragstellung vorzulegen, ein biometrisches neuzeitiges Lichtbild. 


Kosten

Für die Ausstellung 13 Euro maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Für die Änderung/Verlängerung 6 Euro maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. 


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Zuständige Einrichtungen

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