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Leistungen zur Pflege (Pflegeversicherung)
Beschreibung
Für die soziale Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Pflegeeinsätze werden zum Beispiel durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege - zum Beispiel durch Angehörige - gezahlt. Seit Juli 1996 werden auch Leistungen bei stationärer Pflege erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2.005 Euro monatlich (die exakten Beträge ab dem 01.01.2022 - nach Leistungsart gestaffelt - finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Tabelle).
Pflegegeld - ambulant | Pflegesachleistungen - ambulant | Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | Vollstationäre Pflege* | |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 | 316 | 724 | 125 | 770 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1.363 | 125 | 1.262 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1.693 | 125 | 1.775 |
Pflegegrad 5 | 901 | 2.095 | 125 | 2.005 |
*Ab dem 01.01.2022 gewähren die Pflegekassen für die vollstationäre Pflege weitere Zuschläge, deren Höhe von der Bezugsdauer der Pflegeversicherungsleistung – also in der Regel von der bisherigen Dauer in der Pflegeeinrichtung – abhängig ist.
Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist (auch Urlaub des Pflegepersonals ist möglich). Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege beträgt ab dem 01.01.2022 1.774 Euro. Zusammen mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Amt/Fachbereich
FB 41
Weiterführende Informationen
Für weitergehende Informationen zum Thema Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kranken-/ Pflegekasse.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- 44649 Herne
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