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Leistungen zur Pflege (Pflegeversicherung)

Beschreibung

Für die soziale Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Pflegeeinsätze werden zum Beispiel durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege - zum Beispiel durch Angehörige - gezahlt. Seit Juli 1996 werden auch Leistungen bei stationärer Pflege erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2.005 Euro monatlich (die exakten Beträge ab dem 01.01.2022 - nach Leistungsart gestaffelt - finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Tabelle).

Maximale Pflegeleistungen pro Monat in Euro
  Pflegegeld
- ambulant
Pflegesachleistungen
- ambulant
Entlastungsbetrag
ambulant
(zweckgebunden)
Vollstationäre Pflege*
Pflegegrad 1     125 125
Pflegegrad 2 316 724 125 770
Pflegegrad 3 545 1.363 125 1.262
Pflegegrad 4 728 1.693 125 1.775
Pflegegrad 5 901 2.095 125 2.005

*Ab dem 01.01.2022 gewähren die Pflegekassen für die vollstationäre Pflege weitere Zuschläge, deren Höhe von der Bezugsdauer der Pflegeversicherungsleistung – also in der Regel von der bisherigen Dauer in der Pflegeeinrichtung – abhängig ist.

 Kurzzeit- / Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist (auch Urlaub des Pflegepersonals ist möglich). Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege beträgt ab dem 01.01.2022 1.774 Euro. Zusammen mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

 

 


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)


Amt/Fachbereich

FB 41


Weiterführende Informationen

Für weitergehende Informationen zum Thema Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kranken-/ Pflegekasse.


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