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Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Die Beglaubigung muss für eine deutsche Behörde bestimmt sein.
- Das Schriftstück muss in deutscher Sprache verfasst sein.
- Es muss sich um eine amtliche (keine öffentliche) Beglaubigung handeln.
Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Pass
- Zu unterzeichnendes Schriftstück
Amt/Fachbereich
FB 24
Kosten
1,50 Euro (je Unterschrift)
Eventuell Gebührenbefreiung nach Sozialgesetzbuch
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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