Fischerprüfung
Kurzbeschreibung
Informationen zur Fischerprüfung
Beschreibung
Die Termine für die Fischerprüfung 2026 werden zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den ortsansässigen Vereinen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Prüfungsteilnehmende, die keinen Vorbereitungskurs eines örtlichen Vereins besucht haben, können ihren Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung samt Nachweis über die gezahlte Gebühr in Höhe von 50 Euro per Post an FB Stadtgrün - Untere Fischereibehörde -, Postfach 10 18 20, 44621 Herne, oder E-Mail an stadtgruen@herne.de übersenden. Zudem besteht die Möglichkeit, Antrag und Zahlungsnachweis in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Stadtgrün, Meesmannstr. 9, 44625 Herne, einzuwerfen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Amt/Fachbereich
Fachbereich Stadtgrün
Hinweise und Besonderheiten
Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr vorab auf das unten stehende Konto der Stadt Herne.
Voraussetzungen
Anträge, die nach Anmeldeschluss eingehen (Eingang bei der Stadt Herne) oder unvollständig sind (benötigt wird: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung sowie Nachweis über die gezahlte Prüfungsgebühr) können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zuständige Stelle
Untere Fischereibehörde
Kosten
Bankverbindung: Herner Sparkasse
IBAN: DE69432500300001000223
BIC: WELADED1HRN
Betrag: 50,00 Euro
Verwendungszweck: 5105700000003450 Fischerprüfung (unbedingt angeben)
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Straße: Meesmannstraße Hausnummer: 9
- PLZ: 44625 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Hasse
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02323 16-4220
- E-Mail:
- kerstin.hasse@herne.de
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Frau Kandil
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02323 16-2763
- E-Mail:
- marion.kandil@herne.de