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Fischerprüfung

Kurzbeschreibung

Informationen zur Fischerprüfung

Beschreibung

Die Termine für die Fischerprüfung 2026 werden zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den ortsansässigen Vereinen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Prüfungsteilnehmende, die keinen Vorbereitungskurs eines örtlichen Vereins besucht haben, können ihren Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung samt Nachweis über die gezahlte Gebühr in Höhe von 50 Euro per Post an FB Stadtgrün - Untere Fischereibehörde -, Postfach 10 18 20, 44621 Herne, oder E-Mail an stadtgruen@herne.de übersenden. Zudem besteht die Möglichkeit, Antrag und Zahlungsnachweis in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Stadtgrün, Meesmannstr. 9, 44625 Herne, einzuwerfen.


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)


Amt/Fachbereich

Fachbereich Stadtgrün


Hinweise und Besonderheiten

Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr vorab auf das unten stehende Konto der Stadt Herne.


Voraussetzungen

Anträge, die nach Anmeldeschluss eingehen (Eingang bei der Stadt Herne) oder unvollständig sind (benötigt wird: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung sowie Nachweis über die gezahlte Prüfungsgebühr) können nicht mehr berücksichtigt werden.


Zuständige Stelle

Untere Fischereibehörde


Kosten

Bankverbindung:          Herner Sparkasse

                                      IBAN: DE69432500300001000223

                                      BIC: WELADED1HRN

Betrag:                          50,00 Euro

Verwendungszweck:     5105700000003450 Fischerprüfung (unbedingt angeben)


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Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen