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Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
Durchführung von Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss geprüft werden, welche etwaigen Erwerbs- oder Verlustgründe der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen. Es wird nur der Erwerb durch Abstammung / Vererbung geprüft.
Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung für die Antragstellung zuständig.
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bedürfen eines Sachbescheidungsinteresses. Wenn dieses offensichtlich nicht vorliegt erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/2 - Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Kosten
51,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/2 - Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
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- Shamrockring 1
- 44623 Herne
- Adresszusatz:
Haus 4
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- Telefon:
02323 16-4499 - Fax:
02323 16-4569 - E-Mail:
einbuergerung@herne.de
- Telefon:
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