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Staatsangehörigkeitsausweis

Beschreibung

Durchführung von Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss geprüft werden, welche etwaigen Erwerbs- oder Verlustgründe der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen. Es wird nur der Erwerb durch Abstammung / Vererbung geprüft.
Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung für die Antragstellung zuständig.

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bedürfen eines Sachbescheidungsinteresses. Wenn dieses offensichtlich nicht vorliegt erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert.


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/2 - Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde


Kosten

51,00 €

Zuständige Einrichtung

Vorschläge