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Prüfbescheinigung für überwachungsbedürftige Anlagen

Kurzbeschreibung

Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.


Zulassungen und Genehmigungen erfolgen aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (Abfallrecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserrecht, etc.). Bitte setzen Sie sich aufgrund der komplexen Thematik mit uns in Verbindung.


Amt/Fachbereich

Fachbereich 51

Zuständige Einrichtung

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