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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Beantragung Fischereischein und Fischereiabgabe

Beschreibung

Nachfolgende Informationen gelten seit Inkrafttreten der Änderungen im Landesfischereigesetzt NRW.

Die Umstellung vom bisherigen (blauen) Fischereischein auf den neuen lebenslangen Fischereischein im Scheckkartenformat erfolgt ausschließlich im Fachbereich Stadtgrün, Untere Fischereibehörde, und kann nicht online beantragt werden.

Bitte unbedingt beachten!

Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist zwingend erforderlich.

Ohne vereinbarten Termin kann keine Bearbeitung erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

Beantragung des neuen Fischereischeins

Zur Umstellung des bisherigen Fischereischeins auf den neuen Fischereischein auf Lebenszeit bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • blauer Fischereischein und/oder Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischerprüfung
  • Personalausweis
  • Zahlungsnachweis über die vorab entrichtete Gebühr,
    Zahlungen vor Ort können ausschließlich in bar erfolgen

 

Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026

Wahlweise online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder bei der Stadt Herne.


Amt/Fachbereich

FB 55 - Stadtgrün


Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).

Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde der Stadt Herne

 

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt (Hyperlink: https://id.bund.de/de).

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.


Hinweise und Besonderheiten

Der Fischereischein wird im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt.

Ab diesem Zeitpunkt werden keine blauen Papier Fischereischeine mehr ausgestellt oder verlängert.

Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Herne vorgezeigt werden, bevor der neue Fischereischein beantragt werden kann.

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für 1 oder 5 Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt.

Da der neue Fischereischein kein Lichtbild mehr enthält, ist zukünftig immer ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung mitzuführen.

Wichtig:
Die vor dem 01.07.2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Spätestens dann müssen sie bei der Unteren Fischereibehörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

 


Voraussetzungen

Beantragung online oder bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Herne

  • Wohnort Herne
  • bestandene Sportfischerprüfung

 

Ausnahmen:

  • Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können ohne Fischereischein in Begleitung eines/einer Angehörigen mit gültigem Fischereischein die Fischerei ausüben.
    Zur Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder Schülerausweis erforderlich.
    Der frühere „Jugendfischereischein“ entfällt.

  • Möchten Sie einen „Ausländerfischereischein“ beantragen, so melden Sie sich bitte vorab per Mail oder telefonisch bei der Unteren Fischereibehörde. Ein „Ausländerfischereischein“ ist immer für 1 Kalenderjahr gültig.
    Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
    Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

  • Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein) kann künftig ausschließlich über einen Online-Dienst oder beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung des Landes Nordrhein-Westfalen (LAVE) - Fischerei - Leitstelle für Fischereiwesen gestellt werden.
    Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.

 

Welche Unterlagen müssen beim Angeln zukünftig mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Zuständige Stelle

Untere Fischereibehörde


Kosten

Es fallen Gebühren nach den Auffangtarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an.

Wechsel vom alten (blauen) Fischereischein zur Scheckkarte auf Lebenszeit

Beantragung:                          30,00 Euro

Bankverbindung:                    Herner Sparkasse
IBAN:                                      DE69432500300001000223
Verwendungszweck:              5100500000000027 Fischereischein (Name Antragsteller/in) unbedingt angeben

 

Fischereischein auf Lebenszeit bei Fischerprüfung nach dem 01.07.2026

Online Antrag:                        18,00 Euro

Antrag bei Behörde:               30,00 Euro

Bankverbindung:                    Herner Sparkasse
IBAN:                                      DE69432500300001000223
Verwendungszweck:              5100500000000027 Fischereischein (Name Antragsteller/in) unbedingt angeben

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
18,00 Euro Gebühren Land NRW + 12,00 Euro Gebühren Kommune

Bei Namensänderung oder Verlust ist ein neuer Fischereischein zu beantragen. Dies kann dann sowohl online als auch bei der Behörde erfolgen.

 

Ausländerfischereischein

Die Beantragung eines Ausländerfischereischeins ist nur für 1 Jahr möglich.

Online Antrag:                        20,00 Euro.

Antrag bei Behörde:               32,00 Euro

Bankverbindung:                    Herner Sparkasse
IBAN:                                      DE69432500300001000223
Verwendungszweck:              5100500000000027 Fischereischein (Name Antragsteller/in) unbedingt angeben

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
Online:            10,00 Euro Fischereiabgabe, 10,00 Euro Gebühren Land NRW
Behörde:         10,00 Euro Fischereiabgabe, 22,00 Euro Gebühren Kommune

 

Fischereiabgabe:

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (Hyperlink: Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online) oder bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Herne möglich.

Dauer             online                  vor Ort / Vorab-Überweisung
1 Jahr             14,00 Euro          22,00 Euro
5 Jahre           42,00 Euro          50,00 Euro

Die Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
1 Jahr:            10,00 Euro Fischereiabgabe, 4,00 Euro Gebühren Land NRW,
                         8,00 Euro Gebühren Kommune
5 Jahre:          30,00 Euro Fischereiabgabe, 12,00 Euro Gebühren Land NRW,
                         8,00 Euro Gebühren Kommune


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen