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Fischereischein

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen.

Fischereischeine erhalten Sie ausschließlich beim Fachbereich Stadtgrün. (Antrag)

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.


Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz NRW


Amt/Fachbereich

FB 55


Hinweise und Besonderheiten

Für die Neuausstellung von Fischereischeinen sind mitzubringen:

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Sportfischerprüfung
  • Passbild

 

Ausnahme:

  • Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren
  • geistig Behinderte mit ärztlichem Gutachten

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise 10. Lebensjahres beim Jugendfischereischein
  • Wohnort Herne
  • bestandene Sportfischerprüfung

 

Ausnahmen:

  • Kinder bis zum 10. Lebensjahr ohne Fischereischein in Begleitung eines Angehörigen mit gültigem Fischereischein
  • Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr
  • bei geistiger Behinderung

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Fischereischeinen
1 Jahr: 16 Euro
5 Jahre: 48 Euro

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendfischereischeinen
1 Jahr: 8 Euro

Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Sonderfischereischeinen
1 Jahr: 16 Euro
5 Jahre: 48 Euro


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