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Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster

Beschreibung

Der Fachbereich Vermessung und Kataster bietet Geoinformationen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und ist eine wichtige Informationsquelle für Verwaltung, Politik und Wirtschaft. Wir führen vielfältige vermessungtechnische Arbeiten durch, liefern grundstücksbezogene Daten, präsentieren unser Stadtgebiet auf Karten und Plänen, ordnen zur Schaffung von Bauland Grundstücke neu und beobachten, analysieren und bewerten den Grundstücksmarkt.

Im wesentlichen gliedert sich der Fachbereich in die Teilbereiche Vermessung, Kataster und sonstige Kommunal- beziehungsweise Landesaufgaben.

Angefangen von Vermessungsdienstleistungen für kommunale Zwecke im Tiefbau-, Hochbau- und Grünflächenbereich bis hin zu übergeordneten Vermessungen im Sinne der Landesvermessung als staatliche Aufgabe wird der gesamte Bereich von Vermessungsdienstleistungen durch den Fachbereich 52 abgedeckt. Neben Vermessungen von Grundstücken, Gebäuden und Topographie werden sowohl Ingenieurvermessungen für Planung und Baubetreuung als auch Grundlagenvermessungen im Lagefestpunktfeld nach Lage und Höhe durchgeführt.

Der Nachweis der Liegenschaften mit Grundstücken und Gebäuden sowie der Basistopographie findet sich im Kataster wieder, das als Mehrzweckkataster im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW als den Kommunen übertragene Landesaufgabe geführt wird. Dabei werden die Liegenschaften sowohl in der Katasterkarte mit ihren geometrischen Merkmalen als auch im Buchnachweis mit ihren beschreibenden Merkmalen wie Eigentümer und Grundstücksfläche in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen.

Die sonstigen Kommunal- und Landesaufgaben des Fachbereiches 52 lassen sich mit den Begriffen Umlegung und Grenzregelung, Wertermittlung und Gutachterausschuss, Kartografie, Sicherung der Bauleitplanung und Mietspiegel beschreiben. Die Umlegung gemäß Baugesetzbuch als hoheitliches Verfahren hat das vornehmliche Ziel, Baugrundstücke im Sinne einer ordnungsgemäßen Bebauung durch Neuordnung in der Regel zur Realisierung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sind vom Land NRW Gutachterausschüsse gebildet worden, deren Geschäftsstellen unter anderem bei den Kommunen angesiedelt sind. Für die Stadt Herne ist diese dem Fachbereich 52 zugeordnet. Neben den gesetzlichen Aufgaben der Erstellung von Gutachten, der Bodenrichtwertkarte und des Grundstücksmarktberichtes wird dort auch die Kaufpreissammlung von Grundstücken geführt.

Die Erstellung verschiedenartiger Kartenwerke und Pläne sowohl für die Stadt Herne als auch für den Bürger einschließlich deren Reproduktion in analoger und digitaler Form (zum Beispiel Stadtplan, Deutsche Grundkarte) obliegt der Kartografie, die auch federführend für die Erstellung und Laufendhaltung eines Geographischen Informationssystems (GIS) zuständig ist.

Anschrift

  • Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster
  • Technisches Rathaus
  • Langekampstraße 36
  • 44652 Herne
  • Postfach 10 18 20


Kontakt


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Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
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